Digitaler Kassabon in Österreich
Stand: 1. Oktober 2026
Seit 1. Oktober 2026 dürfen Geschäfte in Österreich den Kassabon auch digital geben. Was das für dich heißt, was gleich bleibt – und wie du digitale Belege sammelst, ohne den Überblick zu verlieren.
Was sich geändert hat
Die Pflicht, einen Beleg zu erteilen, kann ein Geschäft jetzt auch elektronisch erfüllen (§ 132a Bundesabgabenordnung). Vorgesehen sind zwei Wege: Der Beleg wird dir direkt übermittelt, etwa per E‑Mail oder in einer App – oder du liest ihn vor Ort mit deinem Handy aus, zum Beispiel über einen QR-Code auf einem Bildschirm an der Kassa, der dir zugewandt ist.
Für die Geschäfte ist das eine Möglichkeit, keine Pflicht. Viele geben weiterhin Papier aus, manche beides.
Was gleich bleibt
Der digitale Beleg ist dem Papierbon gleichwertig. Einen Papierbon kannst du trotzdem immer verlangen: gleich nach dem Bezahlen oder später, spätestens bis Geschäftsschluss am selben Tag.
Wie lange ein digitaler Beleg abrufbar ist
Wie lange ein Beleg-Link funktioniert, legt der Anbieter der Kassa fest – bei manchen sind es nur wenige Tage. Brauchst du den Beleg für Umtausch oder Garantie, speichere ihn gleich, etwa als PDF.
Digitale Belege mit Groschn sammeln
Groschn liest Kassabons bis zum einzelnen Artikel und bringt sie mit deinem Kontoauszug zusammen. Digitale Belege kommen auf drei Wegen dazu:
- QR-Code an der Kassa: in der App den Beleg-Knopf nach oben ziehen und „QR-Code“ wählen. Führt der Code zu einem Beleg, holt Groschn ihn ab und liest die Artikel.
- Link per E‑Mail oder Messenger: im QR-Scanner unter „Link einfügen“, am Computer mit Strg+V.
- Papierbon: fotografieren wie bisher. Den QR-Code der Registrierkasse liest Groschn mit und gleicht Betrag und Uhrzeit ab.
Abrufen kann Groschn Belege, die als Webseite oder PDF offen erreichbar sind. Belege, die nur in der App eines Händlers stehen, kann Groschn nicht abholen. Gespeichert wird nur, was ausgelesen wurde – Händler, Artikel, Beträge, Zeitpunkt –, nicht der Link und keine Kopie des Belegs.